Rechtsprechung
VG Ansbach, 16.02.2010 - AN 10 S 09.02318 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweise auf psychische Störung; Nichtvorlage eines Gutachtens; (kein) hinreichender Grund für Nichtvorlage; vorgetragener Hinderungsgrund nicht glaubhaft gemacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2010 - AN 10 S 09.02318
Die Anordnung der Beibringung des Gutachtens genügt den sich aus § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 FeV ergehenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/01), diesbezügliche Mängel sind weder vorgetragen noch ersichtlich. - VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527
Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2010 - AN 10 S 09.02318
Es ist nichts durchgreifend vorgetragen oder ersichtlich dafür, dass die Anordnung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, welche den in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen könnten (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV, vgl. BayVGH, Urteil vom 7.5.2001 - Az.: 11 B 99.2527 ;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 11 FeV, RdNr. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung).